07.12.2015

07.12.2015
Find-den-Faden.de


Diese zwei Kommentare entdeckte ich an diesem Tag.
Zur IP: Diese gehört dem TOR Netzwerk an. Einem Dienst zur Anonymisierung der IP und damit der eigenen Identität im Netz.

Anscheinend weiß hier jemand mehr über mich selbst, als ich. Ich zitiere mich hier aber gerne auch einmal selbst:”In meinem Personalausweis, sowie meiner Abstammungsurkunde findet sich „Sabine Jakubinek“ und kein „geb. Mau“ ist dort vermerkt.”
Eine Geburtsurkunde habe ich nicht. Durch die gewissen Umstände, die meine “biologische Familie” betrifft und die privater Natur sind. Also ganz genau die, die kurz nach meiner Geburt den “biologischen Elternteilen” ausgehändigt wurde. Die o.g. Abstammungsurkunde ist der Geburtsurkunde gleichgesetzt. Eine Abstammungsurkunde wurde auch benötigt, um zu heiraten. Sie durfte, soweit ich es weiß, auch nicht älter als sechs Monate sein. Man hätte sie also neu anfordern müssen, wollte man nach über sechs Monaten erneut heiraten. Sollte man noch eine Geburtsurkunde von seinen Eltern haben, wäre diese ohnehin nicht gültig für diese Angelegenheit. Näheres hierzu: Abstammungsurkunde. Hier finden sich sogar die Daten, die dort vermerkt werden. Auch die Abstammungsurkunde wurde mittlerweile (ab 2010) abgelöst durch die “Abschrift aus dem Geburtenregister”.

Von der Hochzeit zwischen mir und meinem Ex-Mann (kein “Jakubinek” mit Nachnamen!) besitze ich noch solch eine Abstammungsurkunde. In dieser ist als Familienname “Jakubinek” vermerkt. Auch in meinem Personalausweis findet sich “Sabine Jakubinek” und in keinem der beiden amtlichen Dokumente befindet sich irgendwo auch nur ansatzweise ein “geb. Mau”. Weswegen man schon sehr gut erkennen kann, dass ich den Stammbaum, den ich zwischenzeitlich von mir im Netz fand, auch nie angelegt haben kann. Warum sollte ich einen Geburtsnamen ein- und angeben, den ich nicht besitze? Im Normalfall würde dies kein Mensch machen.
Übrigens ist der Familienname gleichbedeutend mit dem Geburtsnamen, außer er wird durch Heirat verändert. Dann findet sich tatsächlich ein “geb. xyz” in sämtlichen amtlichen Dokumenten die zur Ausweisung der eigenen Identität dienen. Dazu zählt auch der Personalausweis. Daten, die auf einem Personalausweis in Deutschland vermerkt sind, kann man hier einsehen.
Einscannen werde ich allerdings keines dieser Dokumente. Einfach schon aus Sicherheitsgründen. Das Kopieren, Einscannen u.ä. des Personalausweises ist sogar verboten.
Hier gibt es das PAuswG. Dort findet sich unter § 14 wer alles die Daten einfordern darf. Ich möchte wetten, dass der Kommentator nicht dazu gehört. Im Gesetzentwurf auf Seite 40 findet sich für §14 sogar noch weiteres. Nämlich “Weitere Verfahren z. B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder den maschi-nenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.”

Falls jemand hier nicht genau über Namensänderungen bescheid weiß, so möchte ich es einmal ein wenig erklären:
In Deutschland kann man nur in Ausnahmefällen den Familiennamen und/oder Vornamen ändern lassen. Als Beispiel wäre das berühmte „Axel Schweiß“ zu nennen. Würde sich dieser Herr nun in „Axel Mustermann“ umbenennen lassen wollen und käme damit durch, wäre sein Familien-/Geburtsname in sämtlichen Dokumenten „Mustermann“. Hier findet sich also kein „geb. Schweiß“. Das ist ja auch Sinn der Sache. Dieser Mensch wollte sicherlich dem ständigen Mobbing wegen seines Namens entfliehen. Würde dieser irgendwo noch vermerkt sein, wäre das Ganze etwas sinnbefreit.
Andere Beispiele wären, wenn vor der Geburt eines Kindes beide Elternteile keinen Familiennamen festgelegt haben, dann aber einen anderslautenden festlegen. Bsp.: Das Kind hatte vorher den Nachnamen der Mutter. Der Familienname ist nun aber der des Vaters. Auch hier wäre ein Vermerk des anderen/vorherigen Familiennamens Sinnfrei.